Mitglied werden

Ordentliche Mitglieder der DAGV können werden

  • eingetragene Vereine,
  • rechtsfähige Stiftungen,
  • rechtsfähige Personenvereinigungen und öffentlich-rechtliche Körperschaften,

die wissenschaftlichen Zwecken auf dem Gebiete der Genealogie und / oder Heraldik dienen.

Mitgliedsbeitrag

Jedes ordentliche Mitglied leistet einen Jahresbeitrag in Höhe des um die Zahl seiner beitragszahlenden Mitglieder am Anfang des eigenen Geschäftsjahres vervielfachten Jahresgrundbeitrags, mindestens das Hundertfache dieses Jahresgrundbeitrags. (Siehe Satzung § 9, Abs. (1))

Seit 2010 gilt: 0,40 € Grundbeitrag pro Mitglied, mindestens 40,00 € im Jahr bis 100 Mitglieder.

todo - restliche Inhalte der Seite https://www.dagv.org/?Die_DAGV___Mitgliedschaft auf Aktualität prüfen und übernehmen