Mitglied werden
Ordentliche Mitglieder der DAGV können werden
- eingetragene Vereine,
- rechtsfähige Stiftungen,
- rechtsfähige Personenvereinigungen und öffentlich-rechtliche Körperschaften,
die wissenschaftlichen Zwecken auf dem Gebiete der Genealogie und / oder Heraldik dienen.
Mitgliedsbeitrag
Jedes ordentliche Mitglied leistet einen Jahresbeitrag in Höhe des um die Zahl seiner beitragszahlenden Mitglieder am Anfang des eigenen Geschäftsjahres vervielfachten Jahresgrundbeitrags, mindestens das Hundertfache dieses Jahresgrundbeitrags. (Siehe Satzung § 9, Abs. (1))
Seit 2010 gilt: 0,40 € Grundbeitrag pro Mitglied, mindestens 40,00 € im Jahr bis 100 Mitglieder.
Leistungen
Mitgliedsvereine erhalten aufgrund ihrer Mitgliedschaft Leistungen aus dem Kooperationsvertrag mit dem Verein für Computergenealogie. Aktuell sind dies u. a.:
- zwei geschlossene Mailinglisten für den Austausch innerhalb des Vereins,
- Web-Speicherplatz (max. 50 MB) für eine kleine Webseite ohne Datenbank; zugriff über Webadv,
- Mitgliederverwaltung über eine Datenbank,
- Zeitschrift Comutergenealogie (1/4-jährlich).
Jeder Mitgliedsverein ist über die DAGV auch gleichzeitig Mitglied bei der IGGP:

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