Verleihungssatzung
§ 1 Der Nachwuchspreis
- Die Deutsche Arbeitsgemeinschaft genealogischer Verbände e. V. (DAGV) lobt zur Nachwuchsförderung auf den Gebieten der Genealogie und Heraldik einen „Nachwuchspreis der DAGV“ aus, der auf dem jährlich stattfindenden Deutschen Genealogentag verliehen wird. Diese Verleihungssatzung regelt die Details.
- Der Nachwuchspreis der DAGV ist eine Auszeichnung, die besondere Leistungen
- junger Forscherinnen und Forscher, aber auch
- neu im Bereich Genealogie und Heraldik tätiger Personen, gleich welchen Alters, Herkunftund Hintergrund
- aus dem In- und Ausland, anerkennen und zur Nachahmung motivieren soll.
- Ausgezeichnet werden sollen Leistungen auf dem Gebiet der Genealogie und Heraldik, die
- deutlich über das normale Maß hinausgehen,
- ein bisher unbekanntes Thema zum Schwerpunkt
- oder innovativen Charakter haben und
- von allgemeinem Interesse sind.
- Eine Ehrung ist nicht notwendigerweise an die Mitgliedschaft in einem der Mitgliedsvereine der DAGV gebunden.
§ 2 Die Vorschläge
- Auf Vorschlag des DAGV-Vorstandes bzw.der Vorstände der Mitgliedsvereine der DAGV können insgesamt bis zu drei Preisträgerinnen und Preisträger bestimmt werden.
- Über die zu ehrenden Personen entscheidet der DAGV-Vorstand in freier Abstimmung. Ausgewählt sind die Vorschläge mit den drei höchsten Stimmanteilen. Bei Stimmengleichheit entscheidet das Los.
- Vorschläge für die Auszeichnung mit dem Nachwuchspreis der DAGV können bis zum 1. August eines jeden Jahres per E-Mail an den DAGV-Vorstand übersandt werden.
- Die zur Preisverleihung vorgeschlagene Person und ihre Leistungen können auf maximal fünf DIN A 4-Seiten beschrieben werden (12 pt, 1,5 zl, ggf. mit Bild), die zusätzlich eingereichte spätere Laudatio (als Zusammenfassung des Vorschlages) darf eine Seite nicht überschreiten.
§ 3 Die Preisverleihung
- Die Verleihung des Nachwuchspreises der DAGV erfolgt auf dem Deutschen Genealogentag, erstmals im Oktober 2023 in Kleve.
- Der Nachwuchspreis wird in der Eröffnungsveranstaltung des Deutschen Genealogentages verliehen. Hierbei werden die Laudationes verlesen und die prämierten Arbeiten durch die Preisträger selbst der Öffentlichkeit vorgestellt.
- Die Preisträgerinnen und Preisträger erhalten Sachpreise im Wert von insgesamt 300,00 €. Reise- oder Übernachtungskosten werden nicht erstattet.
- Über die Preisverleihung wird die Öffentlichkeit über unterschiedliche Kanäle informiert.
§ 4 Die Präsentation der Arbeiten
- Die DAGV sorgt dafür, dass sich die Preisträger mit ihren Arbeiten in einem angemessenen Rahmen auf dem Deutschen Genealogentag präsentieren können. Hierzu ist die Mitarbeit der Preisträger erforderlich.
- Die DAGV hat großes Interesse an der Präsentation der Arbeiten der Preisträger im Rahmen der eigenen Publikationen (beispielsweise der DAGV-News).
Diese Verleihungssatzung wurde verabschiedet auf der DAGV-Vorstandssitzung am 17.04.2023.
Der Vorstand der DAGV